Was ist die „Sozialwirtschaft“?

Sozialwirtschaft ist ein Wirtschaftszweig, in dem hauptsächlich soziale und gesundheitsorientierte Dienstleistungen erbracht werden. Die Unternehmen, Stiftungen, Institutionen und Organisationen im sozialwirtschaftlichen Bereich zeichnen sich aus durch:

  • Soziale Ausrichtung des Handelns
  • Helfen, unterstützen, ermöglichen, befähigen, pflegen als Selbstverständnis - keine Ausrichtung auf reine Gewinnerzielung
  • Sachzielorientierung: Ausrichtung auf inhaltliche und soziale Ziele – zum Beispiel die Linderung beziehungsweise Lösung von gesundheitlichen Bedarfen und die Versorgung sowie Unterstützung von Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf

Unbekannt und unterrepräsentiert: eine der größten Branchen Deutschlands

Nur wenige wissen, wie viele Menschen in der Sozialwirtschaft arbeiten: Aktuell sind es rund 5,7 Millionen (zum Vergleich: in der Automobilindustrie arbeiten etwa 1,75 Millionen). Über 75% der Beschäftigten sind Frauen.

Auch wenn sie politisch sowie medial eher unterrepräsentiert ist, rücken dennoch immer wieder zentrale Problemstellungen ins Licht der Öffentlichkeit – zum Beispiel:

  • Hoher Zeitdruck
  • Begrenzte Verdienstmöglichkeiten
  • Physisch und psychisch harte Arbeit
  • Personalmangel
  • U.v.m.

Das Image der Sozialwirtschaft ist im Vergleich zu ihrer großen wirtschaftlichen Kraft und ihrer Bedeutung hinsichtlich des demografischen Wandels schlecht – was wiederum dazu beiträgt, dass sich die Probleme der Branche weiter verschlechtern.

Der „Sozialstaat“ – steht sogar im Grundgesetz

Im Grundgesetz – der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland – ist das Prinzip des Sozialstaates niedergeschrieben. Das heißt, dass der Staat die Verantwortung übernimmt, in Not geratenen Bürger*innen zu helfen und benachteiligte Gruppen zu unterstützen, damit sie ein menschenwürdiges Leben führen können. Hierbei sorgt der Staat auch für einen sozialen Ausgleich. Beide Aufgaben erfüllt die Bundesrepublik, indem sie mit Wohlfahrtsverbänden auf Grundlage des Subsidiaritätsprinzips zusammenarbeitet. Das bedeutet, was der Einzelne, die Familie oder Gruppen und Körperschaften aus eigener Kraft tun können, das darf weder von einer übergeordneten Instanz noch vom Staat an sich gezogen werden – es soll vielmehr sichergestellt werden, dass Kompetenzen und Verantwortung des jeweiligen Lebenskreises anerkannt und genutzt werden.

Das Ziel: Jeder Mensch soll in Würde, frei und selbstbestimmt sein Leben leben können. Dafür braucht es deutschlandweit gleichwertige Lebensverhältnisse.